Akkreditierungsvorgaben

Wichtige Hinweise zur Medienakkreditierung

Zur Akkreditierung im Bereich Medien berechtigt sind grundsätzlich nur Personen, die einen anerkannten Presseausweis und auf Nachfrage auch einen Redaktionsauftrag oder entsprechende Arbeitsnachweise vorweisen können.

Der vollständig ausgefüllte Akkreditierungsantrag inklusive des Scans eines anerkannten Presseausweises muss spätestens zwei Arbeitstage vor dem betreffenden Spiel bis 12:00 Uhr mittags beim FSV Wacker 90 Nordhausen e.V., Parkallee 8b, 99734 Nordhausen, eingegangen sein. Eine spätere Akkreditierung (z.B. am Spieltag) ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Im Falle einer Zusage berechtigt eine Akkreditierung im Bereich Medien zur Nutzung eines Arbeitsplatzes in einem der Pressebereiche des Stadions sowie nach Spielende – je nach Kapazität – zum Besuch der Pressekonferenz.

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Arbeitskarte ab circa einer Stunde vor Spielbeginn an der VIP-Kasse, Haupteingang Albert-Kuntz-Sportpark, Parkallee 8b, 99734 Nordhausen, hinterlegt.

Mit der Absendung des Online-Akkreditierungsantrags wird die Kenntnis der Durchführungsbestimmungen für die Spiele der Regionalliga Nordost Saison 2019/2020 (vergleichbar DFB-Medienrichtlinien Dritte Liga) und deren Umsetzung durch den Antragsteller versichert.

Im Bedarfsfall ist der FSV Wacker 90 Nordhausen e.V. im Rahmen des Akkreditierungsprozesses bevollmächtigt, vom Antragsteller einen Redaktionsauftrag und/oder Arbeitsnachweis zu verlangen.

Die Haftung des FSV Wacker 90 Nordhausen e.V. und seiner Angestellten für Schäden am Eigentum der Medienvertreter ist ausgeschlossen, es sei denn, diese werden mindestens grob fahrlässig verursacht.

Die Nichteinhaltung der in den Medienrichtlinien festgelegten Vorgaben durch den Antragsteller hat den sofortigen Entzug der Akkreditierung zur Folge. Weitere Schritte, wie die zukünftige Ablehnung von Akkreditierungsanfragen, sind möglich. 

 

Wichtige Hinweise zur Fotoakkreditierung

Im Falle einer Zusage berechtigt eine Akkreditierung im Bereich Foto zur Nutzung eines Arbeitsplatzes in einem der Fotografenarbeitsbereiche im Innenraum sowie nach Spielende – je nach Kapazität – zum Besuch der Pressekonferenz.

Zur Akkreditierung im Bereich Foto berechtigt sind grundsätzlich nur Fotografen, die einen anerkannten Presseausweis und auf Nachfrage auch einen Redaktionsauftrag oder einen entsprechenden Arbeitsnachweis vorweisen können.

Der Fotograf verpflichtet sich dabei insbesondere,

  • das Spielfeld vor, während und nach dem/des Spiel/s sowie die Mannschaftsbereiche (insbesondere Spielertunnel, Spieler/Trainer-Kabinen, Schiedsrichter-Kabine) nicht zu betreten,
  • das Fotografen-Erkennungsleibchen während des Aufenthalts im Innenraum zu tragen und dieses vor dem Verlassen des Stadions (soweit nicht anders mit dem FSV Wacker 90 Nordhausen e.V. vereinbart) zurückzugeben,
  • die ausgewiesenen Fotografenarbeitsbereiche einzuhalten und von ihm mitgebrachte Ausrüstung so zu platzieren, das eine Gefährdung anderer Personen vermieden wird,
  • sicherzustellen, dass Adressaten und Verwerter der Fotos während des Spiels keine Sequenzbilder aus dem Stadion verwenden (Uneingeschränkt gestattet ist die Weiterleitung digitalisierter Aufnahmen bereits während des Spiels ausschließlich zur internen redaktionellen Bearbeitung z.B. via Bilddatenbanken.),
  • während des Spiels (einschließlich Halbzeit) keine Fotos (Stand- und Sequenzbilder) aus dem Stadion und/oder vom Spiel zur Publikation und Weiterverwertung persönlich zur Verfügung zu stellen oder durch Dritte zur Verfügung stellen zu lassen,
  • Fotos ausschließlich für redaktionelle Publikationszwecke zu verwenden.

Hinweis: Jede Nutzung der Fotos für kommerzielle und/oder werbliche Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Fußballverbandes und/oder ggf. anderer Rechteinhaber (z.B. der Vereine oder der abgebildeten Spieler).