Statement zum Verbandsgerichtsurteil vom 09.05.2023

Verein: Pressemitteilung

++ PRESSEMITTEILUNG ++

Das Präsidium des FSV Wacker 90 Nordhausen e.V. informiert:

Mit dem Abstand von mehreren Stunden, möchten wir als FSV Wacker 90 Nordhausen e.V. zu den Geschehnissen der letzten Wochen und Tage Auskunft geben.

Schade das der Thüringer Fussballverband nicht die Zeit zur Selbstreflexion genutzt hat, was Sie am Dienstag in mehreren Interviews mit den Medien zum Ausdruck brachten.

Die Aussage über eine zu spät gezahlte Antragsgebühr können wir als Verein so nicht bestätigen.

Da wie schon bei der 1. Sportgerichtsverhandlung durch den Richter bestätigt, formale Fehler von Seiten des TFV bei der Zustellung des Beschluss-Dokumentes über den Spielort nach Jena, an den FSV Wacker 90 Nordhausen e.V. erfolgt sind.

Daher ist streitig wann die 7 Tagesfrist zur Zahlung der Antragsgebühr abläuft.

Des weiteren entscheidet laut Satzung des TFV der Spielausschuss wo das Finale im Thüringenpokal stattfindet, da dieser mit der Durchführung der Spiele im Landespokal und auf Landesebene betraut ist und diese auch organisiert und überwacht. Und nicht das Präsidium des TFV !

Unabhängig davon bleibt fraglich, ob der TFV verstanden hat, worum es eigentlich bei unserer Beschwerde ging.

Fairplay wird ja von je her beim TFV groß geschrieben.

Welche höheren Mächte, jetzt den TFV bewogen haben sich auf eine angeblich zu spät gezahlte Antragsgebühr zu stützen und dieses auch medial so zu transportieren, bleibt das Geheimnis der besagten Herren.

Der Verlierer ist der Sport.

Sportinteressierte die zwischen den Zeilen lesen können, werden sich ihre richtige Meinung bilden.

Wie wir als Verein mit der am 09.05. getroffenen Entscheidung des Verbandsgerichts verfahren, werden wir die nächsten Tage intern besprechen.